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Checkliste für Gründung GmbH

 

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Check-Liste für Gründung GmbH

Damit die Gründung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vollzogen werden kann, sind folgende  Angaben und Dokumente zu besorgen:

  1.  Firmenname der Gesellschaft:

  2. Abklärung der Zulässigkeit des Namens beim eidg. Handelsregisteramt in Bern (auf Wunsch durch Ihr Notariat) oder im Internet unter www.zefix.admin.ch (ohne Gewähr).

  3. Gründerpersonalien

  4. Bei natürlichen Personen:Name, Vorname, Geburtsdatum, Bürgerort, Adresse  

  5. Bei juristischen Personen genaue Firma und Sitz der Gesellschaft, Personalien der  Zeichnungsberechtigten, aktuelle Handelsregisterauszüge im Original  

  6. Vertretung ist zulässig. Vollmachten sind zu beglaubigen; sie werden auf Wunsch vom Notariat erstellt.

  7. Statuten: Es können fertig formulierte Statuten eingereicht werden. In diesem Fall empfehlen wir, diese vorgängig durch das zuständige Handelsregisteramt vorprüfen zu lassen. Auf Anfrage werden auch die Gesellschaftsstatuten durch das Notariat erstellt.

  8. Stammkapital (mind. Fr. 20'000.--, vollständig liberiert):

  9. Welcher Gesellschafter übernimmt welchen Stammanteil ?

  10. Wie erfolgt die Liberierung des Stammkapitals: in bar: Original Einzahlungsbestätigung der Bank einreichen oder durch Sacheinlage:

  11. Sacheinlagevertrag samt Inventarliste mit Bewertungen

  12. Gründerbericht und Prüfungsbestätigung der Revisionsstelle bzw. (falls Revisionsstelle nicht notwendig) des zugelassenen Revisors einreichen

  13. Revisionsstelle (falls notwendig)

  14. Nennen Sie uns die genaue Bezeichnung der Revisionsstelle.

  15. Reichen Sie uns die Annahmeerklärung Ihrer Revisionsstelle im Original ein.

  16. Geschäftsführung / Zeichnungsberechtigung

  17. Wer ist Geschäftsführer ?

  18. Wer ist in welcher Funktion wie zeichnungsberechtigt (einzeln / kollektiv)

  19. Domizil

  20. Adresse der Gesellschaft 

  21. Die Gründer oder ihre Vertreter haben gültige Ausweispapiere  (Pass  oder ID) mitzubringen.  

 

Nach erfolgtem Gründungsakt reicht der Anwalt  für Sie die vorbereitete Handelsregisteranmeldung mit den erforderlichen Unterlagen (Urkundenexemplar, Stampa- und Lex Friedrich-Erklärung) ein.

Das einbezahlte Kapital steht der Gesellschaft nach Veröffentlichung der Gründung zur Verfügung.

Selbstverständlich werden weitere Fragen im persönlichen Gespräch erörtert und gelöst.